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3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0102, von Unterführung bis Unterhaltspflicht Öffnen
den meisten Gesetzen das uneheliche Kind jeden derselben auf Unterhalt belangen, so jedoch, daß die übrigen durch Zahlung oder durch Erhebung der Klage gegen einen frei werden. In Preußen, Oldenburg, Württemberg und nach dem Deutschen Bürgerl
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0240, Erbschaftsvermächtnis Öffnen
steuerpflichtig. Leibliche eheliche Verwandte in auf- und abstei- gender Linie und uneheliche Kinder der Mutter sind (mit Ausnahme von Elfaß-Lothringen) steuer- frei; von Adoptivkindern und deren Descendenten werden in Preußen 2 Proz